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Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§25 PWG) - Aushang ab dem 26. Februar 2024

Das Ergebnis der Presbyteriumswahl vom 18. Februar 2024 wird nachstehnd bekannt gemacht:

(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagliste 1) (Für jeden Wahlbezirk gesondert)

 abgegebene Stimmzettel:  285
 ungültige Stimmzettel:  4
 gültige Stimmzettel:  281


Bezirk 1:

 Namen Anzahl der Stimmen
 Dr. Freres, Sybille  218
 Galter, Sylvia  187
 Gombo, Teca  200
 Simon, Gabriele  114
 Skubski, Tabea 159


Bezirk 2:

 Namen Anzahl der Stimmen
 Braun Saskia  140
 Gutsch Erika  113
 Haas, Karl  128
 Marquardt, Britta  135
 Thomsen, Daise 123

 
(beruflich Mitarbeitende = Vorschlagliste 2)

 abgegebene Stimmzettel:  285
 ungültige Stimmzettel:  15
 gültige Stimmzettel:  270

 

 Namen Anzahl der Stimmen
 Nafziger, Sabine  132
 Raabe, Benno  119

 

Damit sind gewählt

(Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagliste 1)

 Bezirk 1:  
  1.   Dr. Freres, Sybille
  2.   Gombo, Teca
  3.   Galter, Sylvia
  4.   Skubski, Tabea

 

 Bezirk 2:  
  1.   Braun Saskia
  2.   Marquardt, Britta
  3.   Haas, Karl
  4.   Thomsen, Daise

 
(beruflich Mitarbeitende = Vorschlagliste 2)

  Nafziger, Sabine

 

Rechtsmittelbelehrung (zu §25 PWG)

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand/dem vom Kreissynodalvorstand gebildeten Ausschuss, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

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